AfA für Immobilien berechnen – Abschreibung mit System
Die AfA – Absetzung für Abnutzung – ist der Steuervorteil, den Vermieter am zuverlässigsten bekommen: Ein Prozent des Gebäudewerts, das jährlich vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen wird, ohne dass ein Euro aus der Tasche fließt. Die einzige Voraussetzung ist, dass du die Regeln kennst, denn der Satz hängt vom Baujahr ab und die Bemessungsgrundlage von der Aufteilung zwischen Grund und Boden.
Auf dieser Seite erkläre ich, wie die lineare AfA funktioniert, wann die degressive AfA mit 5 Prozent für dich gilt, was die Sonder-AfA nach Paragraf 7b EStG leistet und wo die Grenzen dieser Rechnung liegen. Die Beispiele sind nachrechenbar, und der AfA-Rechner von BaseImmo setzt genau diese Regeln um.
Die lineare AfA: 2, 2,5 oder 3 Prozent
Die lineare AfA nach Paragraf 7 Absatz 4 EStG verteilt die Anschaffungskosten des Gebäudes gleichmäßig über die Nutzungsdauer. Der Prozentsatz richtet sich nach dem Baujahr – und nur nach dem Baujahr: Für die lineare AfA spielt es keine Rolle, wie alt das Gebäude beim Kauf tatsächlich ist.
Im Jahr der Anschaffung gibt es die AfA nur zeitanteilig: für jeden vollen Monat ab dem Anschaffungsmonat ein Zwölftel des Jahresbetrags (§ 7 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 4 EStG). Wer im September kauft, schreibt im ersten Jahr also vier Zwölftel ab, nicht den vollen Satz.
| Baujahr / Fertigstellung | AfA-Satz | Abschreibungsdauer |
|---|---|---|
| Fertigstellung vor 1925 | 2,5 % | 40 Jahre |
| Baujahr 1925 bis 2022 | 2,0 % | 50 Jahre |
| Fertigstellung ab 2023 | 3,0 % | rund 33 Jahre |
| Degressiv (Baubeginn 01.10.2023 bis 30.09.2029) | 5,0 % vom Restwert | bis zum Wechsel auf linear |
Grund und Boden wird nicht abgeschrieben
Die AfA betrifft nur das Gebäude – der Grund und Boden ist nicht abnutzbar. Aus dem Kaufpreis muss deshalb ein Gebäudeanteil herausgerechnet werden. Üblich ist die Kaufpreisaufteilung nach den Maßstäben der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums, die Bodenrichtwert, Gebäudewert und Lage zusammenführt.
Die Aufteilung entscheidet maßgeblich über deine Abschreibung: Bei einem Gebäudeanteil von 80 Prozent wird auf 80 Prozent des Kaufpreises plus der anteiligen Nebenkosten abgeschrieben. Ein zu niedrig angesetzter Gebäudeanteil verschenkt AfA-Potenzial über Jahrzehnte – lass die Aufteilung deshalb prüfen, wenn sie ungewöhnlich erscheint.
Degressive AfA und die verkürzte Nutzungsdauer
Für Wohngebäude mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 gilt zusätzlich die degressive AfA: 5 Prozent vom jeweils verbleibenden Restwert, nicht vom Anschaffungswert. Dadurch sind die ersten Jahre deutlich höher abgesetzt als bei der linearen Methode – der spätere Wechsel auf die lineare AfA ist Pflicht und sollte zum optimalen Zeitpunkt erfolgen.
Eine zweite Möglichkeit eröffnet Paragraf 7 Absatz 4 Satz 2 EStG: Liegt die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes unter der pauschalen, kann sie per Gutachten eines Sachverständigen ermittelt und zugrunde gelegt werden. Der AfA-Satz steigt dann von 2 auf etwa 2,5 bis 4 Prozent – vorausgesetzt, die Beweiskraft des Gutachtens ist ausreichend.
- Degressiv: 5 % vom Restwert, Baubeginn zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029
- Wechsel auf lineare AfA zu dem Zeitpunkt, an dem der lineare Betrag den degressiven übersteigt
- Verkürzte Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nur mit belastbarem Sachverständigen-Gutachten
Sonder-AfA nach Paragraf 7b EStG
Beim Neubau von Mietwohnungen gibt es zusätzlich die Sonder-AfA nach Paragraf 7b EStG: 5 Prozent der Bemessungsgrundlage jährlich, für vier Jahre. Bemessungsgrundlage sind die Herstellungskosten bis 4.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (maximal 5.200 Euro), die Wohnung muss vermietet werden – und zwar zehn Jahre lang, sonst droht die Rückforderung der Abschreibung.
Voraussetzung ist ein Bauantrag nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029. Die Sonder-AfA kommt zusätzlich zur linearen AfA, macht die Anfangsjahre also besonders abschreibungsstark.
- Zusätzlich zur linearen AfA: 5 % für 4 Jahre auf die Herstellungskosten bis 4.000 €/qm
- Bauantrag nach 31.12.2022 und vor 01.10.2029
- Zehn Jahre Vermietung – sonst droht die Rückforderung
Beispielrechnung: Kauf 2024, Baujahr 1998
Angenommen, die Wohnung kostet 250.000 Euro, die Kaufnebenkosten 26.425 Euro und der Gebäudeanteil liegt bei 80 Prozent. Als Bemessungsgrundlage zählen Anschaffungskosten plus Nebenkosten, die auf das Gebäude entfallen:
| Position | Wert |
|---|---|
| Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten | 276.425 € |
| Gebäudeanteil (80 %) | 221.140 € |
| AfA-Satz bei Baujahr 1998 | 2,0 % |
| Jährliche AfA | 4.423 € |
| Abschreibungsdauer | 50 Jahre |
Wo die AfA-Rechnung an ihre Grenzen stößt
Die AfA ist Steuerrecht, kein Taschenrechner-Spiel: Ob die degressive Methode, das Restnutzungsdauer-Gutachten oder die Sonder-AfA für dein Objekt greifen, hängt von den konkreten Umständen ab. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung – sie zeigt die Regeln und die üblichen Sätze, damit du mit dem Fachmann die richtigen Fragen stellen kannst.
Ebenso wichtig: Die AfA verschiebt Steuerlast, sie senkt nicht automatisch deine Kosten. Wer das Objekt irgendwann verkauft, begegnet den abgeschriebenen Beträgen über die Anschaffungsnebenkosten und die Veräußerungsgewinnsteuer wieder. Abschreibung lohnt deshalb vor allem bei Objekten, die du langfristig hältst und vermietest.
Häufige Fragen
Wird auch der Grund und Boden abgeschrieben?
Nein. Nur der Gebäudeanteil ist abnutzbar. Aus dem Kaufpreis muss der Gebäudeanteil herausgerechnet werden, zum Beispiel mit der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums.
Welcher AfA-Satz gilt für mein Baujahr?
Fertigstellung vor 1925: 2,5 Prozent, 1925 bis 2022: 2 Prozent, ab 2023: 3 Prozent. Entscheidend ist das Baujahr, nicht das Kaufjahr.
Kann ich bei gebrauchten Wohnungen auch degressiv abschreiben?
Nur wenn der Baubeginn des Gebäudes zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 liegt. Ältere Bestandsgebäude bleiben bei der linearen AfA.
Was bringt die Sonder-AfA nach Paragraf 7b EStG?
Zusätzlich zur linearen AfA 5 Prozent jährlich für vier Jahre auf die Herstellungskosten bis 4.000 Euro je Quadratmeter – bei Neubau mit Bauantrag ab 2023 und zehn Jahren Vermietung.
Kann ich die Abschreibungsdauer verkürzen?
Ja, wenn ein Sachverständigen-Gutachten eine kürzere Restnutzungsdauer belegt (Paragraf 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Der Satz steigt dann entsprechend.
Werden auch die Kaufnebenkosten abgeschrieben?
Ja, sie erhöhen die Anschaffungskosten und werden anteilig auf den Gebäudeanteil über die AfA verteilt – nicht sofort, sondern über die Nutzungsdauer.
Ersetzt der AfA-Rechner einen Steuerberater?
Nein. Er rechnet die Sätze korrekt durch, aber die steuerliche Einordnung deines Einzelfalls gehört in fachliche Hände.