Software für Vermieter
Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, arbeitet das ganze Jahr an denselben Aufgaben: Miete überwachen, Nebenkosten abrechnen, Mieterhöhungen prüfen, die Anlage V ausfüllen, Instandhaltung organisieren und Versicherungen im Blick behalten. Dazu kommen jeden Monat Belege, Meldungen und ein Briefwechsel, der sich über die Jahre in Ordnern stapelt.
Vermietersoftware bringt diesen Jahreslauf in eine Ordnung, in der nichts verloren geht. BaseImmo überwacht die Mieteinnahmen, erstellt die Nebenkostenabrechnung, prüft Belege per KI, erinnert an Fristen und bereitet die Zahlen für die Anlage V vor. Nicht, weil Vermieten schwer wäre — sondern weil es aus vielen kleinen, fristgebundenen Pflichten besteht, deren Verpassen teuer wird.
Der Jahreslauf eines privaten Vermieters
Wer vermietet, arbeitet nicht kontinuierlich — er arbeitet in Jahresrhythmen. Die folgende Tabelle zeigt, welche Aufgaben jeden privaten Vermieter im Lauf eines Jahres erwarten, was davon rechtlich Pflicht ist und welche Frist daran hängt.
| Aufgabe im Jahreslauf | Pflicht | Frist oder Besonderheit |
|---|---|---|
| Mieteingang überwachen | Vertragspflicht des Mieters | Zahlung spätestens am dritten Werktag des Zeitabschnitts (§ 556b BGB), Verzugszinsen bei Säumnis |
| Nebenkostenabrechnung erstellen | Pflicht des Vermieters | binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB) |
| Mieterhöhung prüfen | kann, muss nicht | ortsübliche Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 20 % in drei Jahren (§ 558 BGB) |
| Anlage V / Steuererklärung | Pflicht des Vermieters | Abgabe regelmäßig bis zum 31. Juli des Folgejahres, mit Berater meist später |
| Instandhaltung organisieren | Pflicht bei Mängeln | keine feste Frist, aber Haftung ab Kenntnis des Mangels (§ 535 BGB) |
| Versicherungen prüfen | empfehlenswert | Prämien- und Kündigungsfristen der Policen im Blick behalten |
Welche Pflichten teuer werden, wenn sie verpasst werden
Nicht alle Aufgaben im Jahreslauf sind gleich schwerwiegend. Drei davon haben gesetzliche Fristen oder Formvorgaben, deren Versäumnis direkt Geld kostet — genau hier lohnt sich Werkzeug, das die Termine im Blick behält.
- Nebenkostenabrechnung nach zwölf Monaten: Ist die Abrechnung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter, kann der Vermieter eine Nachforderung nicht mehr geltend machen — es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten.
- Kündigungsfristen und Schriftform: Die Kündigung eines Mietverhältnisses verlangt die Schriftform und die richtige Frist nach § 573c BGB. Ein Formfehler macht die Kündigung unwirksam — der Mieter bleibt.
- Mieterhöhung richtig begründen: Die Erhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete braucht die Zustimmung des Mieters (zwei Monate Frist) und eine ordentliche Begründung. Die Kappungsgrenze erlaubt in drei Jahren höchstens 20 Prozent, in angespannten Wohnungsmärkten 15 Prozent.
Ab wann sich Software für Vermieter lohnt
Die Grenze, ab der sich Werkzeug lohnt, hängt weniger von der Zahl der Wohnungen ab als von der Zahl der gleichzeitigen Pflichten. Wer eine einzelne Wohnung vermietet, kommt oft mit einer Tabelle aus. Wer mehrere Objekte betreut, Fristen parallel laufen hat oder Belege nicht mehr wiederfindet, spart mit Software vor allem eines: Zeit, die sonst in der Suche nach Zetteln und Terminen verbrannt wird.
Der Einstieg ist bewusst niedrig gehalten: BaseImmo ist ab 6,99 Euro im Monat erhältlich und lässt sich kostenlos testen. Damit trägt sich das Werkzeug schon bei einer einzelnen vermieteten Wohnung — sobald es die erste versäumte Frist oder die erste verlorene Quittung verhindert.
- Mieteinnahmen über alle Objekte auf einen Blick — ohne eigene Tabelle
- Nebenkostenabrechnung direkt aus den Belegen heraus statt aus der Ablage
- automatische Fristenliste für Abrechnung, Versicherung und Steuer
- Belege per Foto gesammelt und dem Objekt fest zugeordnet
- Kaltmiete, Vorauszahlungen und Rückstände ohne Tabellenfehler
Datenschutz bei Mieterdaten
Mieterdaten sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Auch der private Vermieter darf sie nur verarbeiten, wenn ein rechtlicher Grund besteht — bei der Abwicklung des Mietverhältnisses ist das in der Regel das berechtigte Interesse. Unzulässig ist es, Daten zu sammeln, die für das Mietverhältnis keine Bedeutung haben.
Ein seriöses Werkzeug trennt die Bereiche: Der Mieter sieht nur seine eigene Wohnung, der Vermieter nur seine eigenen Objekte. Zugriffsrechte, Protokollierung und Löschfristen gehören zur Grundausstattung — genauso wie die Möglichkeit, Daten beim Auszug herauszugeben oder löschen zu lassen.
- nur Daten erheben, die der Vertrag erfordert (Datenminimierung)
- getrennte Zugriffe: wer was sehen darf, ist einstellbar
- verschlüsselte Übertragung und Speicherung, keine Weitergabe an Dritte
- Löschung und Herausgabe der Daten beim Auszug vorgesehen
Was Vermietersoftware nicht leistet
Ehrlich zur Grenze: Software macht keine rechtlichen Entscheidungen und schreibt keine Prozessschriftsätze. Eine wirksame Mieterhöhung oder eine streitige Nebenkostenabrechnung muss inhaltlich stimmen — ein Werkzeug kann Formulare und Belege vorbereiten, aber nicht die Verantwortung für die rechtliche Bewertung übernehmen.
Ebenso ersetzt Vermietersoftware weder Steuerberater noch Anwalt noch Hausverwalter als Person. Was sie leistet, ist, den Jahreslauf so zu organisieren, dass die Pflichten sichtbar, belegbar und fristgerecht abgearbeitet werden. Wer dauerhaft überfordert ist oder viele Objekte verwaltet, braucht zusätzlich menschliche Hilfe — nicht nur ein besseres Programm.
Häufige Fragen
Was kostet eine Software für Vermieter?
BaseImmo kostet ab 6,99 Euro im Monat, ein kostenloser Trial ist eingeschlossen. Der Vertrag ist jederzeit kündbar.
Muss ich die Nebenkostenabrechnung selbst erstellen?
Ja, die Abrechnung bleibt in deiner Verantwortung. Du kannst sie aber mit Software und KI-Unterstützung selbst erstellen, statt sie extern einzukaufen.
Welche Daten darf ich über meine Mieter speichern?
Nur solche, die zur Abwicklung des Mietverhältnisses nötig sind — etwa Name, Adresse, Mietdaten und Bankverbindung. Für alles Weitere brauchst du eine eigene Rechtsgrundlage.
Brauche ich mit einer Wohnung schon eine Software?
Nicht zwingend. Sobald Fristen parallel laufen, Belege verloren gehen oder die Steuererklärung zur Suchaktion wird, spart sie messbar Zeit.
Ersetzt die Software einen Steuerberater?
Nein. Sie bereitet Einnahmen und Werbungskosten auf und rechnet die Anlage V vor — die steuerliche Bewertung übernimmt weiterhin der Steuerberater oder das Finanzamt.
Kann ich Mietverträge und Briefe in der Software ablegen?
Ja, Dokumente werden dem jeweiligen Objekt und Mieter zugeordnet und sind bei Streit als Nachweis aufrufbar.